BEM

Nutzungsbedingungen

Diese Bedingungen gelten für die Nutzung der BEM-Plattform der SOLIT GmbH.

1. Geltungsbereich

Die BEM-Plattform unterstützt Arbeitgeber bei der Durchführung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements nach § 167 Abs. 2 SGB IX. Der Funktionsumfang, die Vergütung und ergänzende Regelungen ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag zwischen SOLIT GmbH und dem Arbeitgeber.

2. Zugänge und Vertraulichkeit

Zugangsdaten sind persönlich, vertraulich zu behandeln und dürfen nicht weitergegeben werden. Jede Nutzerin und jeder Nutzer ist für Handlungen unter dem eigenen Zugang verantwortlich. Der Verdacht einer Kompromittierung ist unverzüglich zu melden.

3. Demo-Zugänge

Demo-Zugänge dienen ausschließlich der Evaluierung, sind zeitlich befristet und enthalten fiktive Beispieldaten. In einer Demo dürfen keine echten personenbezogenen Daten — insbesondere keine Gesundheitsdaten — eingegeben werden. Datenimporte sind in der Demo deaktiviert. Nach Ablauf werden Demo-Zugang und Daten automatisch gelöscht; ein Anspruch auf Verfügbarkeit oder Verlängerung besteht nicht.

Die Anfertigung von Screenshots, Bildschirmaufnahmen, Fotos oder Ausdrucken aus der Demo ist nicht gestattet und bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung der SOLIT GmbH. Die Nutzung wird protokolliert; bei Anhaltspunkten für eine zweckwidrige Nutzung kann der Demo-Zugang ohne Vorankündigung gesperrt werden. Für interne Abstimmungen stellt SOLIT GmbH auf Anfrage freigegebenes Präsentationsmaterial bereit.

4. Zulässige Nutzung

Unzulässig sind insbesondere Zugriffe auf Daten anderer Mandanten, das Umgehen von Zugriffskontrollen, automatisiertes Auslesen, das Kopieren, Extrahieren oder Nachbilden von Quellcode, Datenstrukturen, Oberflächen oder Abläufen, Reverse Engineering und Dekompilierung — soweit nicht zwingendes Recht (§ 69e UrhG) entgegensteht — sowie jede Nutzung, die Vertraulichkeit oder Integrität des Dienstes gefährdet.

5. Verantwortlichkeiten; keine medizinische oder rechtliche Beratung

SOLIT GmbH stellt Software bereit und erbringt keine medizinische, rechtliche oder leistungsrechtliche Beratung. Die Pflichten aus dem Betrieblichen Eingliederungsmanagement (§ 167 Abs. 2 SGB IX) verbleiben beim Arbeitgeber.

Medizinische Inhalte — insbesondere Angaben in Wiedereingliederungsplänen nach dem Muster der stufenweisen Wiedereingliederung („Muster 20“) — verantworten ausschließlich die beteiligten Ärztinnen und Ärzte. Der in der Plattform erzeugte Plan ist ein internes BEM-Dokument und ersetzt kein vertragsärztliches Formular und keine Bescheinigung gegenüber Kostenträgern.

6. Rechte an der Plattform

Die Plattform, ihre Software und Inhalte sind urheberrechtlich geschützt und Eigentum der SOLIT GmbH. Eingeräumt wird ausschließlich das nicht übertragbare Recht zur vertragsgemäßen Nutzung für die Dauer des Vertrags bzw. der Demo.

7. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Hamburg. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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